Anschlagpunkte
Bei den Anschlagpunkten muss zwischen zwei Arten unterschieden werden. Zum einen sind da die nachträglich montierten, Bauart geprüften Anschlagpunkte,
die der DIN EN 795 entsprechen und zum anderen die dem Bauwerk zuzuordnenden Anschlageinrichtungen, wie zum Beispiel Stahlträger, Rohre, Stützen, etc.
Die Anschlageinrichtungen, die einer Baumusterprüfung unterzogen werden müssen sind u. a.
- Anker zur Befestigung an vertikalen, horizontalen und geneigten Flächen bzw. geneigten Dächern
- Transportable, vorübergehend angebrachte Anschlageinrichtungen
- Anschlageinrichtungen mit horizontalen beweglichen Führungen
- Anschlageinrichtungen mit horizontalen starren Führungsschienen
- Durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen zur Benutzung auf horizontalen Flächen
Alle nach DIN EN 795 geprüften und zugelassenen Anschlageinrichtungen werden - für die Belastung durch eine Person - mindestens mit einer statischen Last von 10 kN oder ca. 1.000 kg belastet.
Daher gilt die Faustformel: Anschlagpunkte sollen einer Belastung von 1.000 kg standhalten!