Ein mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung (gemäß DIN EN 353-2) ist ein spezielles Verbindungsmittel, mit dem sich Arbeiter in der Höhe gegen einen Absturz sichern. Es stellt die Verbindung zwischen dem Auffanggurt am Körper des Nutzers und der Anschlageinrichtung am Gebäude bzw. dem jeweiligen Befestigungsuntergrund her. Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung sind Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Gemäß den Vorgaben der DGUV
müssen mitlaufende Auffanggeräte als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
regelmäßig von einem Sachkundigen für PSAgA geprüft und gegebenenfalls
gewartet werden. Unabhängig davon ist eine maximale Verwendungsdauer vorgeschrieben, nach der diese Verbindungsmittel unabhängig vom Zustand nicht mehr eingesetzt werden dürfen und daher ersetzt werden müssen.