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Gemäß den Vorgaben der DGUV müssen mitlaufende Auffanggeräte als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz regelmäßig von einem Sachkundigen für PSAgA geprüft und gegebenenfalls gewartet werden. Unabhängig davon ist eine maximale Verwendungsdauer vorgeschrieben, nach der diese Verbindungsmittel unabhängig vom Zustand nicht mehr eingesetzt werden dürfen und daher ersetzt werden müssen.
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